KI-Inhalte kennzeichnen: Was ab dem 2. August 2026 gilt –und wie wir bei Eliah GOGO damit umgehen

Ab dem 2. August 2026 gilt die Kennzeichnungspflicht für KI- Inhalte nach dem EU AI Act. Was das für Plakate, Social Media, Musik und Videos bedeutet – einfach erklärt von Eliah GOGO.

Wir arbeiten jeden Tag mit KI. Bilder für Plakate, Musikproduktion, digitale Bühnenwelten, Social- Media-Assets – KI ist Teil unserer Methode. Und genau deshalb bekommen wir gerade von vielen Kunden dieselbe Frage gestellt:„Muss ich das eigentlich kennzeichnen?“ Die kurze Antwort: Ab dem 2. August 2026 in vielen Fällen ja. Die gute Nachricht: Es ist deutlich einfacher, als es klingt. Hier ist alles, was du als Veranstalter, Stadt, Kulturinstitution oder Marke wissen musst.

Was ändert sich am 2. August 2026?

An diesem Tag werden die Transparenzpflichten aus Artikel 50 der EU-KI-Verordnung (AI Act) verbindlich.
Die Idee dahinter ist simpel: Menschen sollen erkennen können, ob das, was sie sehen oder hören, echt ist – oder von einer KI erzeugt wurde. Wichtig zu verstehen: Die Pflicht trifft den, der veröffentlicht. Also nicht nur uns als Studio, sondern
auch den Veranstalter, die Stadt, das Theater oder das Unternehmen, das ein KI-generiertes Plakat aufhängt oder ein Video postet. Bei Verstößen drohen Bußgelder – und unklare Kennzeichnung kann auch wettbewerbsrechtlich abgemahnt werden.

Transparenz ist kein Bürokratie-Thema. Wer offen sagt, wie ein Werk entstanden ist, gewinnt Vertrauen – und genau darum geht es in der Kommunikation.
Mirko I Eliah GOGO

Die einfachste Regel: Könnte man es für echt halten? Nicht jedes KI-Bild muss ein Warnschild tragen. Das Gesetz unterscheidet nach Täuschungspotenzial. Daraus ergibt sich eine simple Ampel:

Kennzeichnen (Pflicht):

Fotorealistische KI- Inhalte, die man für eine echte Aufnahme halten könnte – Personen, Objekte, Gebäude, ganze Szenen. Auch echte Fotos, die per KI inhaltlich verändert wurden (Hintergrund getauscht, Personen eingefügt oder entfernt). Der Hinweis muss direkt am Bild sichtbar sein – ein versteckter Satz im Impressum reicht hier nicht.

Hinweis empfohlen:

Erkennbar künstlerische oder illustrative Motive – Plakatkunst, Comic-Stil, surreale Inszenierungen, historische Figuren in
moderner Interpretation. Hier täuscht niemand etwas vor. Für künstlerische Werke genügt ein dezenter Hinweis, etwa im Credit- oder Impressumsbereich des Plakats.

Keine Pflicht:

KI als reines Werkzeug. Ein echtes Foto, auf das per KI eine Schrift gesetzt wird
(„Save the Date“), ein Zuschnitt, eine Farbkorrektur – der Bildinhalt bleibt authentisch, hier muss nichts gekennzeichnet werden.
Gilt das nur für Bilder? Nein. Artikel 50 deckt mehr ab, als die meisten denken: Video: KI-generierte Videos brauchen eine
sichtbare Kennzeichnung im Bild oder eine Einblendung am Anfang. Ein Satz wie „Diese Aufnahme wurde mit KI erzeugt“ reicht.

Audio & Musik: Synthetische Stimmen, Voice- Klone und KI-generierte Musik fallen ebenfalls darunter. Die Kennzeichnung kann über die Beschreibung erfolgen – etwa im Streaming-Profil, in der Track-Beschreibung oder den Show Notes.

Texte: Hier gibt es eine wichtige Entlastung: KI- erzeugte Texte müssen nicht gekennzeichnet werden, wenn ein Mensch sie redaktionell geprüft hat und Verantwortung übernimmt. So arbeiten wir ohnehin – kein Text verlässt unser Studio ohne
menschliche Redaktion.

Chatbots: Wer einen Chatbot oder Voice-Agent betreibt, muss sicherstellen, dass Nutzer
erkennen, dass sie mit einer KI sprechen. Und was ist mit Inhalten, die schon online sind?

Das Gesetz wirkt nicht rückwirkend. Niemand muss sein Archiv nachbearbeiten oder alte Videos neu
schneiden. Aber zwei Dinge sind sinnvoll: Beschreibungen nachpflegen: Bei YouTube lässt sich die Kennzeichnung „Verändertes oder synthetisches Material“ nachträglich in den Video- Details setzen, bei Spotify & Co. die Beschreibung ergänzen. Zehn Minuten Arbeit, null Restrisiko.

Wiederverwendung = neue Veröffentlichung: Wer ein altes KI-Motiv nach dem 2. August erneut postet oder nachdruckt, veröffentlicht neu – und kennzeichnet dann mit.

Muss wirklich jedes Bild ein Label tragen? (Der häufigste Irrtum)

Die Sorge hören wir oft: „Ich nutze fast nur KI-Bilder – muss ich jetzt auf jedes Foto einen Hinweis kleben? Das ruiniert doch meinen Feed und meine Website.“ Die gute Nachricht: Nein, musst du nicht.

Das Gesetz verlangt, dass der Hinweis klar erkennbar und zugänglich ist, sobald jemand den Inhalt sieht – aber  nicht, dass er im Bild selbst steht. Der Hinweis darf laut den EU-Leitlinien schriftlich, als Icon oder als Text neben dem Inhalt erfolgen. Es ist im Grunde wie beim Copyright: Den Bildnachweis schreibst du auch nicht quer über jedes Foto, sondern an die passende Stelle daneben.

Social Media: Der Hinweis in der Caption genügt. Ein „Bild KI-generiert“ in der Bildunterschrift erfüllt die Pflicht – du musst kein Label in jedes Feed-Bild brennen. Das sichtbare Label wird damit zur Stil-Entscheidung: Setz es ein, wo es bewusst Wirkung machen soll, und lass es weg, wo es die Optik stört.

Website: Ein einziger, gut sichtbarer Sammelhinweis kann einen ganzen Bereich abdecken – etwa eine dezente Zeile an der Galerie oder im Seitenfuß: „Alle Bildmotive dieser Seite sind KI-generiert.“ Du musst nicht jedes Foto einzeln markieren.

Zwei Dinge solltest du dabei beachten: Der Hinweis muss vernünftig auffindbar sein – sichtbar auf der Seite, nicht nur tief im Impressum versteckt. Und die Pflicht zielt vor allem auf fotorealistische Motive, die man für eine echte Aufnahme halten könnte (Räume, Gebäude, Szenen). Bei klar künstlerischen oder stilisierten Motiven ist sie ohnehin abgeschwächt.

Kurz gesagt: ein gut platzierter Hinweis pro Kontext reicht – ein sichtbarer Satz auf der Website, ein Vermerk in der Caption. Kein Bild-Friedhof aus Wasserzeichen nötig.

Wie wir bei Eliah GOGO damit umgehen

Wir haben uns entschieden, nicht zu warten und nicht zu rechnen, was gerade noch durchgeht: Wir labeln ab
sofort alles, was maßgeblich mit KI entstanden ist.

Auf Plakaten als kleiner Vermerk „Motiv KI-generiert“ im Impressumsblock. In Social-Media-Captions. In Videobeschreibungen. In den Credits unserer Musikproduktionen.

Warum? Weil wir nichts zu verstecken haben. Unsere Werke beginnen bei einer Idee, einer Geschichte, einer
Haltung – KI ist das Werkzeug, mit dem wir sie umsetzen. Wer das offen kommuniziert, hat ab August keine Compliance-Sorgen und gewinnt schon heute etwas viel Wichtigeres: Glaubwürdigkeit.

Für unsere Kunden heißt das konkret: Bei jedem Projekt liefern wir die passende Kennzeichnung gleich mit – richtig platziert, unauffällig gestaltet, rechtlich sauber. Du musst dich um nichts kümmern.

Abschließender Gedanke

Die Kennzeichnungspflicht ist kein Hindernis für kreatives Arbeiten mit KI. Sie ist eine Einladung,
selbstbewusst zu zeigen, wie moderne Produktion heute funktioniert. Die spannende Frage ist nicht, ob ein Werk mit KI entstanden ist – sondern ob es eine Geschichte erzählt, bei der Menschen innehalten.

Du planst ein Projekt und bist unsicher, was gekennzeichnet werden muss? Schreib uns – wir klären das in fünf Minuten.

Hinweis: Dieser Beitrag fasst die Transparenzpflichten aus Art. 50 der EU-KI-Verordnung (VO (EU) 2024/1689)allgemeinverständlich zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung. Stand: Juni 2026.

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