Wir möchten, dass alle Menschen unsere Website nutzen können – unabhängig von Einschränkungen, Endgerät oder Hilfsmitteln. Diese Erklärung gilt für die Website eliahgogo.com in deutscher und englischer Sprache.
Stand der Vereinbarkeit
Diese Website ist mit den Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Konformitätsstufe AA, weitgehend vereinbar. Diese Richtlinien sind auch die Grundlage der europäischen Norm EN 301 549 und der deutschen Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0). Die unten genannten Inhalte sind noch nicht vollständig barrierefrei.
Was wir umgesetzt haben
- Die gesamte Website lässt sich mit der Tastatur bedienen, inklusive Haupt- und Untermenüs. Ein deutlich sichtbarer Fokusrahmen zeigt, wo man sich gerade befindet.
- Ein Link „Zum Inhalt springen“ führt direkt zum Hauptinhalt.
- Texte erfüllen die Kontrastanforderungen der WCAG 2.1 AA.
- Jede Seite hat eine klare Überschriftenstruktur und benannte Bereiche (Kopf, Hauptinhalt, Fußbereich), damit Screenreader sie gut erschließen können.
- Bilder mit Inhalt haben beschreibende Alternativtexte, Symbol-Links (z. B. Social Media) haben verständliche Namen.
- Die Darstellung passt sich an kleine Bildschirme ab 320 Pixel Breite an und funktioniert bei 200 % Vergrößerung ohne seitliches Scrollen.
- Formularfelder sind beschriftet, Pflichtfelder sind gekennzeichnet.
- Wer in seinem Betriebssystem „Bewegung reduzieren“ eingestellt hat, sieht Einblend-Animationen nicht.
Nicht barrierefreie Inhalte
- Eingebettete Inhalte von Drittanbietern: Videos (YouTube) und Musik (Spotify) werden von externen Plattformen eingebunden. Nicht alle Videos haben Untertitel oder eine Audiodeskription. Auf die Barrierefreiheit der Player selbst haben wir keinen Einfluss.
- Animationen: Einige Abschnitte blenden Texte beim Scrollen animiert ein. In einzelnen Fällen erfassen Screenreader diese Texte erst, nachdem der Abschnitt in den sichtbaren Bereich gescrollt wurde.
- Ältere Inhalte: In älteren Blogbeiträgen haben einzelne Bilder möglicherweise nur kurze Alternativtexte. Wir überarbeiten diese Schritt für Schritt.
- Leichte Sprache und Gebärdensprache: Informationen in Leichter Sprache oder Deutscher Gebärdensprache bieten wir derzeit nicht an.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 4. November 2026 erstellt. Grundlage ist eine Selbstbewertung: eine automatisierte Prüfung aller Hauptseiten mit dem Prüfwerkzeug axe-core sowie eine manuelle Prüfung von Tastaturbedienung, Fokusreihenfolge, Kontrasten, Alternativtexten, Überschriftenstruktur, Darstellung bei 320 Pixel Breite und 200 % Vergrößerung. Die Erklärung wurde zuletzt am 4. November 2026 überprüft.
Barriere melden – Feedback und Kontakt
Ist Ihnen eine Barriere aufgefallen, oder benötigen Sie Inhalte in einer anderen Form? Schreiben Sie uns. Wir antworten in der Regel innerhalb von zwei Wochen.
Eliah GOGO · Mirko Klos
Römerstraße 54, 56130 Bad Ems
E-Mail: gogo@eliahgogo.com (Betreff „Barrierefreiheit“)
Schlichtungsverfahren
Wir veröffentlichen diese Erklärung freiwillig. Wenn Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden sind und der Ansicht sind, dass ein Verstoß gegen das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vorliegt, können Sie nach § 34 BFSG ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle nach § 16 des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) beantragen. Das Verfahren ist kostenfrei.
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53, 10117 Berlin
Telefon: 030 18 527-2805
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Website: www.schlichtungsstelle-bgg.de
Zuständige Marktüberwachungsbehörde
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF AöR)
Carl-Miller-Straße 6, 39112 Magdeburg
E-Mail: kontakt@mlbf-barrierefrei.de